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Bauversicherungen Schweiz

Gebäudeversicherung: die kantonalen Unterschiede im Überblick

19 Kantone versichern Gebäude obligatorisch über eine kantonale Anstalt, 7 Kantone überlassen es dem privaten Markt. Die vollständige Tabelle aller 26 Kantone zeigt, was an Ihrem Standort gilt – vom Rohbau bis zum fertigen Haus.

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Die Gebäudeversicherung schützt das fertige Einfamilienhaus gegen Feuer- und Elementarschäden – Wohnhaus nach einem abziehenden Unwetter.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Nach dem Unwetter zählt die Deckung – Elementarschäden sind Kernrisiko der Gebäudeversicherung.

Deckung: Feuer und Elementar zum Neuwert

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch) – in der Regel zum Neuwert, also zu den vollen Wiederaufbaukosten. Nicht enthalten sind Gebäudewasser-, Haftpflicht- und Erdbebenschäden; dafür gibt es private Zusatzpolicen. Während der Bauphase übernimmt dieselbe Logik die Bauzeitversicherung.

Die kantonale Tabelle: alle 26 Kantone

Ob Sie automatisch bei einer kantonalen Anstalt versichert sind oder privat abschliessen, entscheidet allein der Standort des Gebäudes:

Gebäudeversicherung Schweiz 2026: System und Pflichtstatus aller 26 Kantone (Quelle: kantonale Gebäudeversicherungsgesetze, Stand 2026)
KantonTrägerPflichtstatus
Zürich (ZH)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Bern (BE)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Luzern (LU)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Nidwalden (NW)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Glarus (GL)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Zug (ZG)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Freiburg (FR)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Solothurn (SO)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Basel-Stadt (BS)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Basel-Landschaft (BL)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Schaffhausen (SH)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Appenzell Ausserrhoden (AR)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
St. Gallen (SG)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Graubünden (GR)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Aargau (AG)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Thurgau (TG)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Waadt (VD)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Neuenburg (NE)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Jura (JU)Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol)obligatorisch (kantonales Gesetz)
Genf (GE)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Uri (UR)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Schwyz (SZ)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Tessin (TI)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Appenzell Innerrhoden (AI)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Wallis (VS)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen
Obwalden (OW)Private Versicherer (GUSTAVO-Kanton)kantonal geregelt, privat abzuschliessen

In den 7 GUSTAVO-Kantonen regelt das jeweilige kantonale Recht, ob und wie Gebäude versichert sein müssen; die Deckung wird dort bei privaten Versicherern eingekauft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen kantonalen Stelle.

Elementarschaden an der Gebäudehülle: Hagelkörner liegen nach einem Hagelzug auf einem Ziegeldach und in der Dachrinne.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Hagel gehört zu den häufigsten Elementarschäden an Schweizer Wohngebäuden.

Was Neubauende konkret tun müssen

In einem Monopolkanton melden Sie den Neubau vor Baubeginn bei der kantonalen Anstalt an; nach der Fertigstellung folgt die amtliche Schätzung und die Deckung läuft nahtlos weiter. In einem GUSTAVO-Kanton holen Sie Offerten privater Versicherer ein – idealerweise kombiniert mit der Bauwesenversicherung und der Bauherrenhaftpflicht. Die Bank verlangt den Versicherungsnachweis in der Regel vor der Auszahlung der Hypothek; den Gesamtfahrplan zeigt der Hub Bauversicherungen.

Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

Was deckt die Gebäudeversicherung in der Schweiz?
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch). Versichert wird in der Regel zum Neuwert, also zu den vollen Wiederaufbaukosten. In 19 der 26 Kantone übernimmt das eine kantonale Anstalt mit Monopol, in 7 Kantonen private Versicherer.
In welchen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?
In 19 Kantonen besteht ein Obligatorium bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt: ZH, BE, LU, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, NE und JU. In den 7 GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) wird über private Versicherer versichert; ob eine Pflicht besteht, regelt dort das jeweilige kantonale Recht.
Was bedeutet GUSTAVO bei der Gebäudeversicherung?
GUSTAVO ist die Merkformel für die 7 Kantone ohne kantonale Monopolanstalt: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Dort schliessen Eigentümer die Feuer- und Elementarversicherung bei einem privaten Versicherer ab, statt automatisch der kantonalen Anstalt anzugehören. Prämien und Bedingungen unterscheiden sich darum je Anbieter – ein Vergleich mehrerer Offerten lohnt sich.
Was kostet die kantonale Gebäudeversicherung?
Die Prämie wird als Promillesatz des versicherten Gebäudewerts berechnet und ist je Kanton verschieden; die Tarife legen die 19 kantonalen Anstalten hoheitlich fest. Massgebend ist die amtliche Gebäudeschätzung zum Neuwert. Konkrete Frankenbeträge lassen sich seriös nur mit der Offerte der zuständigen Anstalt nennen – Ihr Gebäudewert und Ihr Kanton bestimmen die Prämie, nicht ein schweizweiter Durchschnitt.
Gilt die Gebäudeversicherung schon während der Bauzeit?
In den 19 Monopolkantonen ja: Nach der Anmeldung des Neubaus ist bereits der Rohbau gegen Feuer- und Elementarschäden gedeckt – diese Phase heisst Bauzeitversicherung. Nach der Fertigstellung schätzt die Anstalt das Gebäude und führt die Deckung nahtlos weiter. Melden Sie den Bau deshalb vor dem ersten Spatenstich an, idealerweise 4 bis 8 Wochen im Voraus.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Beim Neuwert ersetzt die Versicherung die vollen Wiederaufbaukosten zum heutigen Preisniveau, beim Zeitwert nur den Wert nach Abzug der Altersentwertung. Die kantonalen Gebäudeversicherungen versichern Wohngebäude standardmässig zum Neuwert und passen die Summe der Bauteuerung an. Bei einem 20 Jahre alten Haus kann der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert 30 % und mehr betragen.
Deckt die Gebäudeversicherung Wasserleitungs- und Erdbebenschäden?
Nein, Schäden aus Leitungsbrüchen im Haus gehören in eine private Gebäudewasserversicherung, und Erdbeben sind in den Standarddeckungen nicht oder nur über begrenzte Pools gedeckt. Die Grunddeckung umfasst Feuer und die klassischen Elementargefahren. Für ein neues Einfamilienhaus empfehlen sich deshalb 2 bis 3 private Zusatzpolicen: Gebäudewasser, Gebäudehaftpflicht und je nach Lage eine erweiterte Elementardeckung.
Verlangt die Bank eine Gebäudeversicherung für die Hypothek?
Ja, praktisch jede Bank setzt für die Hypothek eine ausreichende Gebäudeversicherung zum Neuwert voraus – in den 19 Monopolkantonen ist sie ohnehin obligatorisch. Ohne Nachweis der Deckung zahlen Banken die Hypothek von häufig 65 bis 80 % des Verkehrswerts nicht aus. Halten Sie die Versicherungssumme auch nach Um- und Ausbauten aktuell, sonst droht Unterversicherung.
Wie wird der Gebäudewert für die Versicherung ermittelt?
In den Monopolkantonen schätzt die kantonale Anstalt das Gebäude amtlich – beim Neubau nach der Fertigstellung, danach periodisch oder nach wertvermehrenden Umbauten. Grundlage sind die Erstellungskosten ohne Landanteil, also bei einem Einfamilienhaus häufig CHF 600'000 bis 1'000'000. Melden Sie Anbauten, Photovoltaik oder eine neue Wärmepumpe aktiv, damit die Schätzung aktuell bleibt.
Was passiert bei einem Kantonswechsel des Systems, etwa beim Umzug?
Die Gebäudeversicherung hängt am Standort des Gebäudes, nicht an der Person: Wer im Kanton Zürich baut, ist automatisch bei der kantonalen Anstalt, wer im Wallis baut, versichert privat. Beim Kauf eines Hauses in einem der 19 Monopolkantone geht die Police von Gesetzes wegen auf die neue Eigentümerschaft über; im privaten System der 7 GUSTAVO-Kantone müssen Sie den Vertrag aktiv übernehmen oder neu abschliessen.
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