Grundstück verkaufen: der Ratgeber 2026
Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen – privat oder mit Makler? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Grundstückswert über Bodenpreise und amtliche Schätzung ermitteln, welche Steuern gelten, wie der Ablauf mit öffentlicher Beurkundung funktioniert und wann sich ein Teilverkauf lohnt.
Grundstückswert ermitteln: Bodenpreise und amtliche Schätzung
Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie den realistischen Marktwert kennen. Ausgangspunkt sind die Bodenpreise je Quadratmeter vergleichbarer Parzellen in Ihrer Gemeinde sowie die amtliche Schätzung des Kantons. Vergleichswerte liefern kantonale und kommunale Stellen sowie Immobilienportale und lokale Fachleute. Multiplizieren Sie den Quadratmeterpreis mit Ihrer Grundstücksfläche, erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt.
Der tatsächliche Preis weicht davon ab: Lage, Zuschnitt, Erschliessungsgrad, Baurecht und Ausnützungsziffer führen zu Zu- oder Abschlägen. Ein voll erschlossenes, sofort bebaubares Grundstück in gefragter Lage erzielt deutlich mehr als eine schwer zugängliche Restfläche. Für einen belastbaren Preis lohnt sich eine Verkehrswertschätzung oder eine fundierte Markteinschätzung. Wie sich die Preise regional entwickeln, zeigt unsere Übersicht der Grundstückspreise 2026. Eine erste kostenlose Einschätzung liefert Ihnen unser Grundstücks-Check.
Steuern beim Grundstücksverkauf: die Grundstückgewinnsteuer
Der wichtigste steuerliche Faktor ist die Grundstückgewinnsteuer. Verkaufen Sie ein Grundstück mit Gewinn, versteuern Sie den Wertzuwachs kantonal. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt der Steuersatz aus; bei langer Haltedauer sinkt er deutlich, teils bis zu einer Mindestbelastung. Wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten lassen sich vom Gewinn abziehen. Die konkrete Berechnung regelt das kantonale Steuerrecht zur Grundstückgewinnsteuer. Klären Sie Ihre individuelle Situation im Zweifel mit der Gemeinde oder einer Steuerfachperson.
Grundstück verkaufen: privat oder mit Makler?
Privatverkauf
- Keine Maklerkommission – volle Ersparnis
- Direkter Kontakt zu den Interessenten
- Volle Kontrolle über Preis und Ablauf
- Höherer Zeitaufwand für Vermarktung und Termine
- Rechts- und Preisrisiko liegt bei Ihnen
Verkauf mit Makler
- Marktkenntnis und realistische Preisfindung
- Grosse Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten
- Dokumentation, Besichtigungen und Verhandlung übernimmt die Fachperson
- Kommission, in der Schweiz frei verhandelbar
- Sinnvoll bei komplexen oder erklärungsbedürftigen Grundstücken
Ablauf: in 5 Schritten zum Verkauf
- 1
Wert ermitteln
Marktwert und Bodenpreise prüfen, Lage und Zuschnitt bewerten, ggf. Schätzung einholen.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Grundbuchauszug, Katasterplan, Zonenplan und Altlastenkataster besorgen.
- 3
Vermarkten
Verkaufsdokumentation erstellen, Preis festlegen, privat oder über Makler inserieren.
- 4
Käufer prüfen & verhandeln
Finanzierung klären, Besichtigungen, Kaufpreis und Bedingungen verhandeln.
- 5
Beurkundung & Übergabe
Öffentliche Beurkundung, Grundbucheintrag, Kaufpreiszahlung, Übergabe.
Öffentliche Beurkundung und Eigentumsübergang
Ein Grundstücksverkauf ist in der Schweiz ohne öffentliche Beurkundung nicht gültig. Die beurkundende Stelle – meist ein Notariat oder das Grundbuchamt – entwirft den Kaufvertrag, beide Parteien prüfen ihn in Ruhe, anschliessend folgt der Beurkundungstermin. Danach erfolgt die Anmeldung beim Grundbuchamt, der Kaufpreis wird abgewickelt und schliesslich das Eigentum umgeschrieben. Die Kosten für Beurkundung und Grundbuch werden zwischen den Parteien vereinbart. Achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen – Grundbuchauszug, Katasterplan, Erschliessungsnachweise und Altlastenkataster – vollständig vorliegen.
Teilverkauf und Gartengrundstück
Wer ein grosses Grundstück besitzt, kann auch nur einen Teil verkaufen. Dafür ist eine Parzellierung durch ein patentiertes Ingenieur-Geometerbüro nötig (Nachführung der amtlichen Vermessung), meist verbunden mit der Zustimmung der Gemeinde. Wichtig ist, dass beide Teilflächen weiterhin bebaubar und erschlossen bleiben. Bei reinen Gartengrundstücken ohne Baurecht fällt der Preis niedriger aus – prüfen Sie im Zonen- und Nutzungsplan, ob eine künftige Bebauung möglich ist, denn Baurecht steigert den Wert erheblich.
Ganz gleich, ob Sie Ihr Grundstück vollständig oder in Teilen verkaufen: Eine saubere Wertermittlung, vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis sind der Schlüssel zu einem reibungslosen und lukrativen Verkauf.
Bodenpreise
Basis der Wertermittlung – Vergleichswerte und amtliche Schätzung.
Grundstückgewinnsteuer
Kantonal: je länger der Besitz, desto tiefer der Steuersatz.
Privat oder Makler
Kommission sparen oder Profi-Reichweite nutzen.
Beurkundung Pflicht
Der Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden.
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Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf
Antworten rund um Wertermittlung, Steuern, Ablauf und Teilverkauf – kompakt und auf dem Stand von 2026.
Wie ermittle ich den Wert meines Grundstücks?
Grundstück privat oder über Makler verkaufen?
Muss ich beim Grundstücksverkauf Steuern zahlen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Wie läuft der Verkauf mit öffentlicher Beurkundung ab?
Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Wie verkaufe ich ein Gartengrundstück?
Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf?
Stand 2026, ohne Gewähr. Steuerliche Angaben ersetzen keine individuelle Beratung; massgeblich ist das kantonale Steuerrecht. 1fertighaus.ch ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

