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Grundstück & Verkauf 2026

Grundstück verkaufen: der Ratgeber 2026

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen – privat oder mit Makler? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Grundstückswert über Bodenpreise und amtliche Schätzung ermitteln, welche Steuern gelten, wie der Ablauf mit öffentlicher Beurkundung funktioniert und wann sich ein Teilverkauf lohnt.

Grundstückswert ermitteln: Bodenpreise und amtliche Schätzung

Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie den realistischen Marktwert kennen. Ausgangspunkt sind die Bodenpreise je Quadratmeter vergleichbarer Parzellen in Ihrer Gemeinde sowie die amtliche Schätzung des Kantons. Vergleichswerte liefern kantonale und kommunale Stellen sowie Immobilienportale und lokale Fachleute. Multiplizieren Sie den Quadratmeterpreis mit Ihrer Grundstücksfläche, erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt.

Der tatsächliche Preis weicht davon ab: Lage, Zuschnitt, Erschliessungsgrad, Baurecht und Ausnützungsziffer führen zu Zu- oder Abschlägen. Ein voll erschlossenes, sofort bebaubares Grundstück in gefragter Lage erzielt deutlich mehr als eine schwer zugängliche Restfläche. Für einen belastbaren Preis lohnt sich eine Verkehrswertschätzung oder eine fundierte Markteinschätzung. Wie sich die Preise regional entwickeln, zeigt unsere Übersicht der Grundstückspreise 2026. Eine erste kostenlose Einschätzung liefert Ihnen unser Grundstücks-Check.

Steuern beim Grundstücksverkauf: die Grundstückgewinnsteuer

Der wichtigste steuerliche Faktor ist die Grundstückgewinnsteuer. Verkaufen Sie ein Grundstück mit Gewinn, versteuern Sie den Wertzuwachs kantonal. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt der Steuersatz aus; bei langer Haltedauer sinkt er deutlich, teils bis zu einer Mindestbelastung. Wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten lassen sich vom Gewinn abziehen. Die konkrete Berechnung regelt das kantonale Steuerrecht zur Grundstückgewinnsteuer. Klären Sie Ihre individuelle Situation im Zweifel mit der Gemeinde oder einer Steuerfachperson.

Grundstück verkaufen: privat oder mit Makler?

Privatverkauf

  • Keine Maklerkommission – volle Ersparnis
  • Direkter Kontakt zu den Interessenten
  • Volle Kontrolle über Preis und Ablauf
  • Höherer Zeitaufwand für Vermarktung und Termine
  • Rechts- und Preisrisiko liegt bei Ihnen

Verkauf mit Makler

  • Marktkenntnis und realistische Preisfindung
  • Grosse Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten
  • Dokumentation, Besichtigungen und Verhandlung übernimmt die Fachperson
  • Kommission, in der Schweiz frei verhandelbar
  • Sinnvoll bei komplexen oder erklärungsbedürftigen Grundstücken

Ablauf: in 5 Schritten zum Verkauf

  1. 1

    Wert ermitteln

    Marktwert und Bodenpreise prüfen, Lage und Zuschnitt bewerten, ggf. Schätzung einholen.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Grundbuchauszug, Katasterplan, Zonenplan und Altlastenkataster besorgen.

  3. 3

    Vermarkten

    Verkaufsdokumentation erstellen, Preis festlegen, privat oder über Makler inserieren.

  4. 4

    Käufer prüfen & verhandeln

    Finanzierung klären, Besichtigungen, Kaufpreis und Bedingungen verhandeln.

  5. 5

    Beurkundung & Übergabe

    Öffentliche Beurkundung, Grundbucheintrag, Kaufpreiszahlung, Übergabe.

Öffentliche Beurkundung und Eigentumsübergang

Ein Grundstücksverkauf ist in der Schweiz ohne öffentliche Beurkundung nicht gültig. Die beurkundende Stelle – meist ein Notariat oder das Grundbuchamt – entwirft den Kaufvertrag, beide Parteien prüfen ihn in Ruhe, anschliessend folgt der Beurkundungstermin. Danach erfolgt die Anmeldung beim Grundbuchamt, der Kaufpreis wird abgewickelt und schliesslich das Eigentum umgeschrieben. Die Kosten für Beurkundung und Grundbuch werden zwischen den Parteien vereinbart. Achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen – Grundbuchauszug, Katasterplan, Erschliessungsnachweise und Altlastenkataster – vollständig vorliegen.

Teilverkauf und Gartengrundstück

Wer ein grosses Grundstück besitzt, kann auch nur einen Teil verkaufen. Dafür ist eine Parzellierung durch ein patentiertes Ingenieur-Geometerbüro nötig (Nachführung der amtlichen Vermessung), meist verbunden mit der Zustimmung der Gemeinde. Wichtig ist, dass beide Teilflächen weiterhin bebaubar und erschlossen bleiben. Bei reinen Gartengrundstücken ohne Baurecht fällt der Preis niedriger aus – prüfen Sie im Zonen- und Nutzungsplan, ob eine künftige Bebauung möglich ist, denn Baurecht steigert den Wert erheblich.

Ganz gleich, ob Sie Ihr Grundstück vollständig oder in Teilen verkaufen: Eine saubere Wertermittlung, vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis sind der Schlüssel zu einem reibungslosen und lukrativen Verkauf.

Bodenpreise

Basis der Wertermittlung – Vergleichswerte und amtliche Schätzung.

Grundstückgewinnsteuer

Kantonal: je länger der Besitz, desto tiefer der Steuersatz.

Privat oder Makler

Kommission sparen oder Profi-Reichweite nutzen.

Beurkundung Pflicht

Der Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden.

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Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf

Antworten rund um Wertermittlung, Steuern, Ablauf und Teilverkauf – kompakt und auf dem Stand von 2026.

Wie ermittle ich den Wert meines Grundstücks?
Ausgangspunkt sind die Bodenpreise vergleichbarer Parzellen in Ihrer Gemeinde sowie die amtliche Schätzung des Kantons. Multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt sich ein erster Richtwert. Zu- und Abschläge machen Lage, Zuschnitt, Erschliessung, Baurecht und Ausnützungsziffer aus. Für einen belastbaren Preis lohnt eine Verkehrswertschätzung durch eine Fachperson oder eine kostenlose Markteinschätzung.
Grundstück privat oder über Makler verkaufen?
Beim Privatverkauf sparen Sie die Maklerkommission, tragen aber Aufwand, Rechtsrisiken und die Preisverhandlung selbst. Ein Makler bringt Marktkenntnis, Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten mit; die Kommission ist in der Schweiz frei verhandelbar und wird meist von der Verkäuferschaft getragen. Bei einfachen Grundstücken in gefragten Lagen ist der Privatverkauf machbar, bei komplexen Fällen zahlt sich eine Fachperson oft aus.
Muss ich beim Grundstücksverkauf Steuern zahlen?
Entscheidend ist die Grundstückgewinnsteuer: Verkaufen Sie ein Grundstück mit Gewinn, versteuern Sie den Wertzuwachs kantonal. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt der Steuersatz aus; bei langer Haltedauer sinkt er deutlich. Wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten lassen sich abziehen. Die genaue Berechnung regelt das kantonale Steuerrecht – klären Sie sie vorab mit der Gemeinde oder einer Fachperson.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Wichtig sind ein aktueller Grundbuchauszug, der Katasterplan beziehungsweise Situationsplan, Auskünfte zum Zonen- und Nutzungsplan und zur Erschliessung, ein Auszug zu Dienstbarkeiten und Anmerkungen sowie der Altlastenkataster. Bei einem bebaubaren Grundstück erhöhen ein Baugrundgutachten und eine Bauvoranfrage das Vertrauen der Käufer und beschleunigen den Verkauf spürbar.
Wie läuft der Verkauf mit öffentlicher Beurkundung ab?
Der Grundstücksverkauf muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden – meist durch ein Notariat oder das Grundbuchamt. Die beurkundende Stelle entwirft den Kaufvertrag, beide Seiten prüfen ihn, dann folgt der Beurkundungstermin. Anschliessend erfolgt die Anmeldung beim Grundbuchamt, der Kaufpreis wird abgewickelt und schliesslich das Eigentum umgeschrieben. Die Kosten für Beurkundung und Grundbuch werden zwischen den Parteien vereinbart.
Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Ja, ein Teilverkauf ist möglich, erfordert aber eine Parzellierung des Grundstücks durch ein patentiertes Ingenieur-Geometerbüro (Nachführung der amtlichen Vermessung) und in der Regel die Zustimmung der Gemeinde. Achten Sie darauf, dass beide Teilflächen weiterhin bebaubar und erschlossen sind. Ein Teilverkauf lohnt sich vor allem bei grossen Gartengrundstücken mit ungenutzter Ausnützungsreserve.
Wie verkaufe ich ein Gartengrundstück?
Ein reines Gartengrundstück ohne Baurecht erzielt deutlich niedrigere Preise als Bauland. Prüfen Sie zunächst im Zonen- und Nutzungsplan, ob eine Einzonung oder Bebauung möglich ist – das steigert den Wert erheblich. Für Freizeit- oder Familiengärten gelten oft besondere Regelungen; die Vermarktung läuft über regionale Portale und lokale Vereine.
Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf?
Von der Wertermittlung bis zur Beurkundung vergehen erfahrungsgemäss zwei bis sechs Monate, in gefragten Lagen auch weniger. Die Vermarktung nimmt je nach Nachfrage einige Wochen in Anspruch, hinzu kommen Käuferfinanzierung und Beurkundungstermin. Vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis verkürzen den Prozess am wirkungsvollsten.

Stand 2026, ohne Gewähr. Steuerliche Angaben ersetzen keine individuelle Beratung; massgeblich ist das kantonale Steuerrecht. 1fertighaus.ch ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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