Architekt beim Hausbau: Kosten, SIA & Leistungsphasen
Wer mit einem Architekten baut, erhält ein individuelles Haus – zahlt dafür aber ein Honorar nach den SIA-Ordnungen. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten 2026 in CHF zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, wann ein Architekt Pflicht ist und wie sich Architekt und Fertighaus clever kombinieren lassen.
Architektenhaus oder Fertighaus?
Wer ein Haus bauen möchte, steht früh vor der Grundsatzfrage: individuell mit einem Architekten planen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entwerfen Sie gemeinsam mit einem Planer ein Unikat, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauleitung und vergibt die einzelnen Arbeiten – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – an spezialisierte Handwerksbetriebe.
Das Fertighaus hingegen liefert eine weitgehend standardisierte Planung zu einem festen Preis. Der Hersteller plant, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und macht die Gesamtsumme früh kalkulierbar. Der Preis der Freiheit beim Architektenhaus ist das Honorar nach den SIA-Ordnungen – dazu kommt in der Regel ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Arbeiten. Wie viel ein Fertighaus insgesamt kostet, lesen Sie in unserer Übersicht zu den Nebenkosten.
SIA-Leistungsphasen und Honorar 2026
Das Architektenhonorar richtet sich in der Schweiz nach den Ordnungen des SIA (etwa SIA 102). Die Planungsleistung ist in mehrere Phasen gegliedert, die jeweils einen Richtwert am Gesamthonorar haben. Sie können alle Phasen beauftragen oder nur einzelne – etwa Vorprojekt und Baueingabe. Insgesamt liegt das Honorar 2026 für ein Einfamilienhaus üblicherweise bei 12 bis 18 Prozent der Bausumme.
| Phase | Bezeichnung | Honoraranteil | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Phase 1 | Strategische Planung | ca. 3 % | Bedürfnisse klären, Beratung, Machbarkeit |
| Phase 2 | Vorstudien | ca. 9 % | Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten |
| Phase 3 | Projektierung | ca. 21 % | Bauprojekt, Kostenvoranschlag, Baueingabe |
| Phase 4 | Ausschreibung | ca. 18 % | Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag |
| Phase 5a | Realisierung: Ausführungsplanung | ca. 22 % | Ausführungs- und Detailpläne für die Umsetzung |
| Phase 5b | Realisierung: Bauleitung | ca. 25 % | Baustelle kontrollieren, Termine, Kosten, Abnahme |
| Phase 6 | Bewirtschaftung | ca. 2 % | Mängel dokumentieren, Garantiearbeiten begleiten |
Richtwerte in Anlehnung an das SIA-Leistungsmodell, gerundet zur Übersicht. Grundlage sind die SIA-Ordnungen. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro frei vereinbart.
Architektenkosten: ein Rechenbeispiel für 2026
Angenommen, Ihr Einfamilienhaus hat eine Bausumme von CHF 600'000. Bei einem Vollauftrag über alle Phasen bis zur Bauleitung liegt das Architektenhonorar 2026 in der Grössenordnung von CHF 70'000 bis 110'000, also rund 12 bis 18 Prozent. Beauftragen Sie nur die frühen Phasen – Beratung, Vorprojekt und Baueingabe –, zahlen Sie entsprechend nur einen anteiligen Richtwert von etwa einem Drittel des Gesamthonorars. Wer die kostenintensive Bauleitung (rund ein Viertel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich dafür eine fachkundige Qualitätskontrolle auf der Baustelle.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Man müsse für jedes Haus zwingend einen Architekten beauftragen. Richtig ist, dass die kantonalen Bauordnungen für die Baueingabe Pläne einer fachlich qualifizierten und teils registrierten Person verlangen – das kann eine Architektin oder ein Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus können Sie also nicht ohne Weiteres selbst zur Baubewilligung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt genau diese Aufgabe der Planer des Herstellers – ein eigenes Architekturbüro ist dann nicht nötig. Rechtssicherheit im Verhältnis zum ausführenden Unternehmen schafft ein Werkvertrag nach SIA-Norm 118 und Obligationenrecht (OR).
Fertighaus und Architekt kombinieren
Die attraktivste Lösung für viele Bauherren liegt in der Mitte: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Baueingabe und lassen das Haus anschliessend von einem Fertighaushersteller errichten. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren aber zugleich von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst Hand anlegen möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.
Architektenhaus: Vor- und Nachteile
Vorteile
- Individuelles Unikat statt Katalogplanung
- Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
- Unabhängige Bauüberwachung im eigenen Interesse
- Freie Wahl von Materialien und Handwerksbetrieben
- Fachliche Begleitung von Entwurf bis Abnahme
Nachteile
- Honorar nach SIA: ca. 12 – 18 % der Bausumme
- Weniger Kostensicherheit als beim Festpreis
- Längere Planungs- und meist Bauzeit
- Höherer Koordinationsaufwand bei Einzelvergabe
- Aufwendigerer Vergleich mehrerer Unternehmer-Offerten
12 – 18 %
Übliches Architektenhonorar 2026 auf die Bausumme in CHF.
SIA-Phasen
Von der strategischen Planung bis zur Bewirtschaftung nach SIA.
Baueingabe-Pflicht
Eine qualifizierte Fachperson muss die Baueingabe einreichen.
Kombi möglich
Architektenentwurf plus Fertighaus vereint Freiheit und Festpreis.
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Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau
Antworten rund um Architektenkosten, SIA-Leistungsphasen und die Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und auf dem Stand von 2026.
Was kostet ein Architekt beim Hausbau 2026?
Wie sind die SIA-Leistungsphasen aufgebaut?
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Stand 2026, ohne Gewähr. Architektenhonorare werden zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro individuell vereinbart; Prozentwerte dienen der Orientierung. Grundlage sind die SIA-Ordnungen. 1fertighaus.ch ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

