Förder-Finder 2026
Beim Neubau lassen sich Zehntausende Franken über Beiträge, Zinsvorteile und Vorsorge-Mittel sparen – aber nur, wer die passenden Programme kennt. Beantworten Sie fünf kurze Fragen und sehen Sie sofort, welche Bundes- und kantonalen Förderungen 2026 zu Ihnen passen.
Ihre Angaben
Alle Beträge sind kuratierte Orientierungswerte mit Stand 2026 und ersetzen keine Förderberatung. Programmrichtlinien und Bedingungen können sich ändern – prüfen Sie die Konditionen vor der Gesuchseinreichung bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle und Ihrer Bank.
Ihr mögliches Förderpotenzial*
Summe der als Eigenmittel einsetzbaren Vorsorge-Guthaben aus den unten passenden Programmen – zuzüglich Beiträgen aus Dem Gebäudeprogramm und kantonaler Förderung, die den Rahmen weiter erhöhen können.
Bundesförderung (Gebäudeprogramm & Minergie)
Das Gebäudeprogramm (Bund + Kantone)
Von Bund und Kantonen getragene Beiträge für Wärmedämmung, den Ersatz fossiler Heizungen und den Bau nach Minergie – die Auszahlung erfolgt über die kantonale Energiefachstelle.
anteiliger Zuschuss (Höhe nicht angegeben) / Wohneinheit
Minergie / Minergie-P / Minergie-A – Zertifizierung
Zertifizierung nach Minergie – anerkannter Effizienzstandard mit Zugang zu kantonalen Förderungen und häufig einer günstigeren Öko-Hypothek.
anteiliger Zuschuss (Höhe nicht angegeben) / Wohneinheit
Pensionskassen-Vorbezug (Wohneigentumsförderung WEF)
Vorbezug oder Verpfändung von Guthaben der 2. Säule als Eigenmittel für das selbstbewohnte Eigenheim – besonders relevant für Familien mit Kindern.
Betrag nicht angegeben / Wohneinheit
Förderbedingungen können sich ändern — massgeblich ist die offizielle Programmseite. Nächste Schritte: Gesuch vor Baubeginn einreichen und frühzeitig Ihre Finanzierungspartner sowie eine GEAK-Fachperson einbinden.
Kantonale Förderung in Zürich
Energieförderung Kanton Zürich
Kantonale Beiträge für Wärmepumpe, Gebäudehülle und Photovoltaik; Auszahlung über das AWEL (Beträge in CHF).
bis CHF 15’000 Zuschuss
Kantonale Programme sind kuratierte Beispiele. Bezeichnung, Konditionen und Verfügbarkeit können abweichen – Förderbedingungen können sich ändern, massgeblich ist die offizielle Programmseite. Nächste Schritte: Gesuch vor Baubeginn einreichen und frühzeitig Ihre Finanzierungspartner sowie eine GEAK-Fachperson einbinden.
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Neubauförderung 2026: Wer worauf Anspruch hat
Die Förderlandschaft für den Hausbau ist in der Schweiz föderal organisiert. Wo Bund und Kantone früher stärker auf pauschale Beiträge setzten, steht 2026 vor allem die energetische Qualität im Mittelpunkt – und die ist an klare Bedingungen geknüpft. Das Herzstück bildet Das Gebäudeprogramm, das Bund und Kantone gemeinsam tragen. Es belohnt Bauherrschaften, die auf fossile Heizungen verzichten, sehr gut dämmen und nach Minergie bauen, mit Beiträgen, die über die kantonale Energiefachstelle ausgerichtet werden. Der gesetzliche MuKEn-Mindeststandard erfüllt zwar die Vorschriften, löst aber allein noch keine Förderung aus. Wer das Potenzial ausschöpfen will, plant deshalb von Anfang an mit Wärmepumpe, hochwertiger Dämmung und – für die höchste Effizienzstufe – mit einer Zertifizierung nach Minergie-P oder Minergie-A.
Für Familien lohnt sich der Blick auf die Vorsorge. Guthaben aus der 2. Säule lassen sich über die Wohneigentumsförderung (WEF) vorbeziehen oder verpfänden und als Eigenmittel für das selbstbewohnte Eigenheim einsetzen; dasselbe gilt für steuerlich privilegiert angespartes Kapital der Säule 3a. Wichtig ist, dass mindestens 20 Prozent Eigenmittel zusammenkommen, davon mindestens 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse. In Kombination mit den kantonalen Beiträgen und einer Öko-Hypothek für Minergie-Bauten senkt das die monatliche Belastung über die gesamte Laufzeit spürbar. Wer altersgerecht und hindernisfrei baut, sollte zusätzlich einen GEAK Plus mit Beratungsbericht einplanen und schwellenlose Zugänge, breitere Türen oder bodengleiche Duschen von Beginn an berücksichtigen.
Bund, Kanton und die Kunst der Kombination
Die eigentliche Stärke der Förderung liegt im geschickten Kombinieren der Programme. Neben Dem Gebäudeprogramm unterhält jeder Kanton eigene Energieförderprogramme mit teils grosszügigen Zusatzbeiträgen – von Zürich über Bern und Luzern bis nach Graubünden und ins Wallis. Diese kantonalen Programme sind häufig mit den Bundesbeiträgen kombinierbar und richten sich oft gezielt an Bauherrschaften, die auf erneuerbare Wärme und hohe Effizienz setzen. Damit die Kombination gelingt, kommt es auf die Reihenfolge an: Fast alle Programme verlangen, dass das Gesuch vor Baubeginn eingereicht wird. Wer erst den Werkvertrag unterschreibt und dann an Förderung denkt, verliert wertvolle Ansprüche. Ziehen Sie deshalb frühzeitig eine GEAK-Fachperson und Ihre Finanzierungsberatung hinzu.
Ein weiterer Baustein ist die kantonale Energiefachstelle. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Fördergesuche und kennt die aktuellen Bedingungen ihres Kantons im Detail. Während der Bau nach Minergie beim Neubau im Vordergrund steht, entfaltet die Förderung ihre volle Wirkung oft erst bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes – etwa beim späteren Heizungsersatz oder der Fassadendämmung. Für Bauherrschaften, die ein Bestandsgebäude kaufen und sanieren statt neu zu bauen, ist die kantonale Förderung sogar der zentrale Hebel. Prüfen Sie daher immer beide Wege und gehen Sie strukturiert vor – erst der Effizienzstandard, dann Das Gebäudeprogramm, danach die kantonalen Beiträge und die Vorsorge-Mittel.
Wie sich die Förderung konkret in Ihre Finanzierung einfügt, welche Rolle Eigenmittel, Amortisation und Zinsbindung spielen und wie Sie Vorsorge-Guthaben optimal einsetzen, lesen Sie im Ratgeber Baufinanzierung 2026. Alle Details zu den einzelnen Programmen, Beiträgen und energetischen Anforderungen finden Sie in unserer Übersicht zur Förderung 2026. Die aktuellen Programmrichtlinien veröffentlichen Das Gebäudeprogramm und der Verein Minergie Schweiz. Möchten Sie zuerst wissen, wie viel Haus Ihr Budget überhaupt hergibt, hilft Ihnen der Kostenrechner weiter.
Förder-Finder, Gebäudeprogramm und kantonale Förderung – die wichtigsten Fragen
Welche Förderung gibt es 2026 für den Neubau?
Im Mittelpunkt stehen die Beiträge aus Dem Gebäudeprogramm für den Verzicht auf fossile Heizungen und den Bau nach Minergie, ergänzt um die Energieförderprogramme der Kantone. Hinzu kommen die Wohneigentumsförderung über die 2. Säule und die Säule 3a sowie eine günstigere Öko-Hypothek für zertifizierte Minergie-Bauten.
Wie unterstützt die Vorsorge den Hauskauf von Familien?
Guthaben aus der 2. Säule lassen sich über die Wohneigentumsförderung (WEF) vorbeziehen oder verpfänden und als Eigenmittel für das selbstbewohnte Eigenheim einsetzen; dasselbe gilt für die Säule 3a. Voraussetzung sind mindestens 20 Prozent Eigenmittel, davon mindestens 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeprogramm und kantonaler Förderung?
Das Gebäudeprogramm ist der von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Rahmen, ausgerichtet über die kantonale Energiefachstelle. Zusätzlich unterhält jeder Kanton eigene Energieförderprogramme mit eigenen Beiträgen und Bedingungen. Für Bauherrschaften lohnt sich der Blick auf beide Ebenen.
Kann ich Bundes- und kantonale Förderung kombinieren?
In vielen Fällen ja: Beiträge aus Dem Gebäudeprogramm lassen sich häufig mit kantonalen Programmen kombinieren, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt und die Programmbedingungen eingehalten werden. Entscheidend ist, dass alle Gesuche vor Baubeginn eingereicht werden.
Häufige Fragen zum Förder-Finder
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Das Gebäudeprogramm, Minergie, Eigenmittel und kantonale Förderung beim Hausbau 2026.

