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Jahresbudget der Kantone häufig ausgeschöpft

Minergie-Förderung 2026: kantonale Beiträge fürs Fertighaus

Die kantonalen Fördermittel für das laufende Jahr sind vielerorts aufgebraucht. Prüfen Sie jetzt, welche Beiträge über «Das Gebäudeprogramm» und Ihren Kanton als Nächstes verfügbar sind – wir unterstützen Sie dabei kostenlos.

Stand: 2026 · Quelle: Das Gebäudeprogramm · Angaben ohne Gewähr

Das Wichtigste kompakt

Beiträge je m² Energiebezugsfläche

Kantonale Förderung für Minergie-Neubauten und energetische Sanierungen.

Gesuch vor Baubeginn

Reichen Sie das Fördergesuch ein, bevor die Arbeiten starten – sonst entfällt der Anspruch.

Jährliches Kantonsbudget

Die Mittel sind pro Jahr begrenzt und pausieren, sobald der Topf ausgeschöpft ist.

Kanton entscheidet

Höhe und Bedingungen richten sich nach Ihrem Kanton – frühes Einreichen sichert die Beiträge.

Diese Bedingungen gelten

  • Fördergesuch ist vor Baubeginn eingereicht und bewilligt.
  • Mit den Arbeiten wird erst nach der schriftlichen Förderzusage begonnen.
  • Minergie-Standard – nachgewiesen über die Minergie-Zertifizierung (ggf. GEAK).
  • Ausführung gemäss kantonalen Vorgaben und SIA-Normen.

Wichtig: Starten Sie nicht mit den Bauarbeiten, solange das Fördergesuch nicht bewilligt ist – andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf die kantonalen Beiträge.

In 3 Schritten zum Förderbeitrag

  1. 1

    Förderfähigen Anbieter finden

    Kostenlos Fertighaus-Anbieter vergleichen, die den Minergie-Standard (oder besser) serienmässig umsetzen.

  2. 2

    Offerte & Finanzierung abstimmen

    Unverbindliche Offerte einholen und mit Ihrer Bank die Hypothek sowie die Minergie-Zertifizierung planen.

  3. 3

    Gesuch rechtzeitig einreichen

    Fördergesuch vor Baubeginn bei der kantonalen Energiefachstelle einreichen – noch bevor die Arbeiten starten.

Minergie-Förderung sichern – bevor das Kantonsbudget leer ist

Beantworten Sie 4 kurze Fragen – wir gleichen mit geprüften Anbietern ab und senden Ihnen gratis bis zu 3 förderfähige Offerten für Ihr Vorhaben. Unverbindlich, Rückmeldung innert 24 Stunden.

Häufige Fragen zur Minergie-Förderung 2026

Wie lange läuft die Minergie-Förderung 2026?
Kantonale Förderbeiträge für energieeffizientes Bauen und Sanieren werden über «Das Gebäudeprogramm» sowie eigene kantonale Programme ausgerichtet. Sie sind an Jahresbudgets gebunden: Ist der Fördertopf eines Kantons für das laufende Jahr ausgeschöpft, ruht das Programm bis zur nächsten Tranche. Reichen Sie Ihr Gesuch deshalb früh ein – massgebend ist stets, dass Sie es vor Baubeginn stellen.
Wie hoch fällt die Minergie-Förderung 2026 aus?
Die Beiträge variieren je nach Kanton, Minergie-Standard (Minergie, Minergie-P oder Minergie-A) und Massnahme. Üblich sind Fördersätze pro Quadratmeter Energiebezugsfläche sowie Zuschüsse für Wärmedämmung, Wärmepumpe oder Photovoltaik. Verbindliche Beträge nennt Ihre kantonale Energiefachstelle beziehungsweise «Das Gebäudeprogramm».
Welche Bedingungen gelten für die Minergie-Förderung?
In der Regel muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein; mit den Arbeiten dürfen Sie erst nach der Förderzusage starten. Der energetische Standard wird über eine Minergie-Zertifizierung nachgewiesen, häufig ergänzt durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Die Massnahmen sind gemäss den kantonalen Vorgaben und SIA-Normen auszuführen.
Warum lohnt sich frühes Handeln?
Kantonale Budgets sind begrenzt und werden jährlich neu gesprochen. Sobald der Topf eines Kantons aufgebraucht ist, pausiert die Förderung. Wer bauen möchte, sollte Anbieter, Standard und Finanzierung deshalb früh klären und das Gesuch rechtzeitig vor Baubeginn einreichen, um die Beiträge zu sichern.
Erreichen Fertighäuser den Minergie-Standard?
Ja. Viele Fertighaus-Anbieter erstellen ihre Häuser serienmässig im Minergie-Standard, einige erreichen Minergie-P oder Minergie-A. Über unseren kostenlosen Vergleich finden Sie Anbieter, die förderfähig bauen, und erhalten die Unterlagen, um Ihr kantonales Fördergesuch rechtzeitig vorzubereiten.

Stand: 2026, ohne Gewähr. Förderbedingungen, Beiträge und Fristen werden von den Kantonen festgelegt und können sich jederzeit ändern. Verbindliche Angaben und das Gesuch erhalten Sie direkt über Das Gebäudeprogramm beziehungsweise Ihre kantonale Energiefachstelle. 1fertighaus.ch ist ein Vergleichsportal und keine Förder- oder Finanzberatung.

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