Bauherrenhaftpflicht: Schutz, wenn Dritte zu Schaden kommen
Als Bauherrschaft haften Sie für Ihre Baustelle – nach Art. 58 OR sogar ohne eigenes Verschulden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter und kostet für die gesamte Bauzeit meist weniger als ein Wochenende in den Bergen.
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Deckung: wofür die Bauherrenhaftpflicht zahlt
Die Police übernimmt begründete Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unbegründete Forderungen ab – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Typische Fälle: eine Passantin stürzt in die ungesicherte Baugrube, herabfallendes Material beschädigt ein parkiertes Auto, der Aushub destabilisiert das Nachbargrundstück. Grundlage der Haftung ist neben dem Verschuldensprinzip die kausale Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR, die kein Verschulden voraussetzt.
| Punkt | Empfehlung / marktüblicher Wert (Stand 2026) |
|---|---|
| Pflichtstatus | freiwillig – Haftung besteht aber von Gesetzes wegen |
| Deckungssumme | mindestens CHF 5 Mio., empfohlen CHF 10 Mio. pauschal |
| Einmalprämie Bauzeit | CHF 200–600 (marktübliche Spanne) |
| Laufzeit | erste Arbeiten am Grundstück bis Bauabnahme |
| Wichtige Einschlüsse | Eigenleistungen, Abgrabungen/Unterfangungen, Nachbarschäden |
Quelle der Prämien-, Deckungs- und Richtwertangaben: redaktionelle Markterhebung 1fertighaus.ch bei Schweizer Versicherern – marktübliche Spannen und verbreitete Empfehlungen, Stand 2026. Eigene, im Einzelfall abweichende Offerten und Policenbedingungen sind massgebend.

Abgrenzung: Privathaftpflicht, Helfer und Bauwerk
Manche Privathaftpflicht deckt Bauvorhaben bis zu einer policenabhängigen Bausummengrenze mit – marktüblich in der Grössenordnung von CHF 100'000 bis 300'000 (Stand 2026); für einen Neubau reicht das praktisch nie. Schäden am eigenen Bauwerk sind Sache der Bauwesenversicherung, Unfälle mithelfender Personen gehören in eine Bauherren-Unfallversicherung – mehr dazu im Ratgeber Bauherren-Versicherungen. Den Feuer- und Elementarschutz während der Bauzeit erklärt die Seite Bauzeitversicherung.
Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

