Bauwesenversicherung: die Vollkasko für den Rohbau
Sturm reisst die frisch gedeckte Dachfläche ab, Wasser flutet die Baugrube: Die Bauwesenversicherung ersetzt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk – unabhängig von der Schuldfrage. Deckung, Ausschlüsse und marktübliche Prämien im Überblick.
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Deckung: was die Bauwesenversicherung übernimmt
Versichert ist das Bauwerk selbst – vom Aushub bis zur Abnahme – gegen unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung. Dazu zählen Sturm- und Hochwasserschäden am Rohbau, eindringendes Wasser, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile wie Heizung oder Fenster, Einsturz und Schäden aus Konstruktions- oder Ausführungsfehlern. Die Police zahlt unabhängig davon, wer den Schaden verschuldet hat – das verhindert monatelange Verantwortungsstreitigkeiten und Baustopps.
| Gedeckt | Nicht gedeckt |
|---|---|
| Sturm- und Wasserschäden am Rohbau, soweit nicht anderweitig gedeckt | Feuer, Blitz und Elementarschäden im Umfang der (kantonalen) Feuer-/Elementarversicherung |
| Wassereintritt und Frostschäden am Bau | Normale Witterungseinflüsse |
| Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter Teile | Einfacher Diebstahl unverbauten Materials |
| Einsturz, Bauunfälle am Werk | Vermögensschäden wie Bauverzögerung |
| Konstruktions- und Ausführungsfehler (Folgeschäden) | Reine Garantie-/Mängelleistungen des Unternehmers |
Pflichtstatus und Prämien
Die Bauwesenversicherung ist in keinem Kanton obligatorisch, wird aber in Werkverträgen nach SIA-Norm 118 häufig vertraglich vereinbart. Marktüblich sind 2026 Einmalprämien von CHF 500 bis 1'500 für ein Einfamilienhaus, als Faustzahl 1 bis 2 Promille der Bausumme. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme die volle Bausumme inklusive Eigenleistungen und beigestellter Materialien erreicht.
Quelle der Prämien-, Deckungs- und Richtwertangaben: redaktionelle Markterhebung 1fertighaus.ch bei Schweizer Versicherern – marktübliche Spannen und verbreitete Empfehlungen, Stand 2026. Eigene, im Einzelfall abweichende Offerten und Policenbedingungen sind massgebend.

Abgrenzung zu den anderen Bauversicherungen
Feuer- und Elementarschäden am Rohbau übernimmt in 19 Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung – Details auf der Seite Bauzeitversicherung. Schäden, die Dritte erleiden, sind Sache der Bauherrenhaftpflicht. Wer im Werkvertrag nach SIA-Norm 118 sauber regelt, wann die Gefahr übergeht, vermeidet Doppel- und Unterversicherung – siehe Ratgeber Bauvertrag prüfen.
Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

