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Bauversicherungen Schweiz

Bauwesenversicherung: die Vollkasko für den Rohbau

Sturm reisst die frisch gedeckte Dachfläche ab, Wasser flutet die Baugrube: Die Bauwesenversicherung ersetzt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk – unabhängig von der Schuldfrage. Deckung, Ausschlüsse und marktübliche Prämien im Überblick.

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Die Bauwesenversicherung deckt Unwetterschäden am Rohbau: dunkle Gewitterwolken über einer offenen Baustelle.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Unwetter über dem offenen Rohbau – das klassische Risiko der Bauwesenversicherung.

Deckung: was die Bauwesenversicherung übernimmt

Versichert ist das Bauwerk selbst – vom Aushub bis zur Abnahme – gegen unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung. Dazu zählen Sturm- und Hochwasserschäden am Rohbau, eindringendes Wasser, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile wie Heizung oder Fenster, Einsturz und Schäden aus Konstruktions- oder Ausführungsfehlern. Die Police zahlt unabhängig davon, wer den Schaden verschuldet hat – das verhindert monatelange Verantwortungsstreitigkeiten und Baustopps.

Bauwesenversicherung 2026: gedeckt und nicht gedeckt
GedecktNicht gedeckt
Sturm- und Wasserschäden am Rohbau, soweit nicht anderweitig gedecktFeuer, Blitz und Elementarschäden im Umfang der (kantonalen) Feuer-/Elementarversicherung
Wassereintritt und Frostschäden am BauNormale Witterungseinflüsse
Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter TeileEinfacher Diebstahl unverbauten Materials
Einsturz, Bauunfälle am WerkVermögensschäden wie Bauverzögerung
Konstruktions- und Ausführungsfehler (Folgeschäden)Reine Garantie-/Mängelleistungen des Unternehmers

Pflichtstatus und Prämien

Die Bauwesenversicherung ist in keinem Kanton obligatorisch, wird aber in Werkverträgen nach SIA-Norm 118 häufig vertraglich vereinbart. Marktüblich sind 2026 Einmalprämien von CHF 500 bis 1'500 für ein Einfamilienhaus, als Faustzahl 1 bis 2 Promille der Bausumme. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme die volle Bausumme inklusive Eigenleistungen und beigestellter Materialien erreicht.

Quelle der Prämien-, Deckungs- und Richtwertangaben: redaktionelle Markterhebung 1fertighaus.ch bei Schweizer Versicherern – marktübliche Spannen und verbreitete Empfehlungen, Stand 2026. Eigene, im Einzelfall abweichende Offerten und Policenbedingungen sind massgebend.

Typischer Schadenfall der Bauwesenversicherung: eine nach Starkregen mit Wasser gefüllte Baugrube wird leergepumpt.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Vollgelaufene Baugrube nach Starkregen – ein häufiger Schadenfall in der Bauphase.

Abgrenzung zu den anderen Bauversicherungen

Feuer- und Elementarschäden am Rohbau übernimmt in 19 Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung – Details auf der Seite Bauzeitversicherung. Schäden, die Dritte erleiden, sind Sache der Bauherrenhaftpflicht. Wer im Werkvertrag nach SIA-Norm 118 sauber regelt, wann die Gefahr übergeht, vermeidet Doppel- und Unterversicherung – siehe Ratgeber Bauvertrag prüfen.

Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

Häufige Fragen zur Bauwesenversicherung

Was ist eine Bauwesenversicherung?
Die Bauwesenversicherung ist eine freiwillige Sachversicherung, die unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk während der Bauzeit ersetzt – etwa Sturm- und Wasserschäden am Rohbau, Vandalismus oder Folgen von Bauunfällen. Sie läuft typischerweise 12 bis 24 Monate vom Baubeginn bis zur Abnahme und wird auf die volle Bausumme ausgerichtet, damit im Ernstfall keine Unterversicherung droht.
Was kostet eine Bauwesenversicherung 2026?
Für ein Einfamilienhaus liegt die Einmalprämie 2026 in einer marktüblichen Spanne von CHF 500 bis 1'500 für die gesamte Bauzeit, abhängig von Bausumme, Deckungsumfang und Selbstbehalt. Als grobe Faustzahl rechnen viele Versicherer mit 1 bis 2 Promille der Bausumme. Ein bewusst höherer Selbstbehalt von beispielsweise CHF 1'000 senkt die Prämie spürbar.
Ist die Bauwesenversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein, die Bauwesenversicherung ist in keinem der 26 Kantone gesetzlich vorgeschrieben. Viele Werkverträge nach SIA-Norm 118 sehen sie aber vertraglich vor, und Banken empfehlen sie bei fremdfinanzierten Neubauten regelmässig. Ob der Fertighaus-Anbieter oder die Bauherrschaft die Police abschliesst, sollte im Werkvertrag ausdrücklich geregelt sein – sonst drohen im Schadenfall Deckungslücken.
Welche Schäden deckt die Bauwesenversicherung?
Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen am versicherten Bauwerk: Sturm- und Hochwasserschäden am Rohbau, Wassereintritt, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile, Einsturz sowie Schäden durch Konstruktions- oder Ausführungsfehler. Ein einzelner Sturmschaden am halbfertigen Dach erreicht schnell CHF 20'000 bis 50'000 – genau solche Fälle sind der Kern dieser Police.
Was deckt die Bauwesenversicherung nicht?
Nicht versichert sind in der Regel Feuer-, Blitz- und Elementarschäden, die in 19 Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung übernimmt, ausserdem normale Witterungseinflüsse, Mängelbehebung als reine Garantieleistung und einfacher Diebstahl unverbauten Materials. Auch Vermögensschäden wie Bauverzögerungen sind ausgeschlossen. Prüfen Sie die Ausschlussliste der Police – sie umfasst je nach Versicherer 10 bis 20 Positionen.
Wer schliesst die Bauwesenversicherung ab – Anbieter oder Bauherrschaft?
Beides kommt vor: Viele General- und Totalunternehmer versichern ihre eigene Bauleistung, während die Bauherrschaft Eigenleistungen und Beistellungen selbst decken muss. Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich bestätigen, welche Gewerke mit welcher Versicherungssumme gedeckt sind. Bei einer Bausumme von CHF 800'000 sollte die Deckung die vollen CHF 800'000 inklusive aller Eigenleistungen erreichen.
Wie lange läuft eine Bauwesenversicherung?
Die Police beginnt üblicherweise mit dem Baustart und endet mit der Bauabnahme, bei einem Fertighaus also meist nach 6 bis 14 Monaten inklusive Aushub und Innenausbau. Verzögert sich der Bau, muss die Laufzeit verlängert werden – das kostet einen Zuschlag, ist aber deutlich günstiger als eine Deckungslücke in den letzten Bauwochen. Viele Versicherer bieten eine beitragsfreie Nachhaftung von 30 Tagen.
Welcher Selbstbehalt ist bei der Bauwesenversicherung üblich?
Marktüblich sind 2026 Selbstbehalte zwischen CHF 200 und 2'000 pro Schadenfall, bei Wasser- und Hochwasserrisiken teils höher. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Einmalprämie deutlich, verlagert aber Kleinschäden auf die Bauherrschaft. Für die meisten Einfamilienhaus-Projekte ist ein mittlerer Selbstbehalt von CHF 500 bis 1'000 ein vernünftiger Kompromiss zwischen Prämie und Restrisiko.
Braucht ein schlüsselfertiges Fertighaus eine Bauwesenversicherung?
Auch beim schlüsselfertigen Bauen ist die Frage in 2 Minuten geklärt, aber wichtig: Der Anbieter trägt nach OR bis zur Abnahme grundsätzlich die Gefahr für sein Werk, doch im Schadenfall wird oft über die Verantwortung gestritten. Eine Bauwesenversicherung zahlt unabhängig von der Schuldfrage und verhindert Baustopps. Klären Sie, ob der Anbieter sie stellt – sonst schliessen Sie sie für CHF 500 bis 1'500 selbst ab.
Deckt die Bauwesenversicherung auch Eigenleistungen?
Nur wenn Eigenleistungen ausdrücklich in die Versicherungssumme eingerechnet sind. Wer Malerarbeiten oder Bodenbeläge im Wert von beispielsweise CHF 30'000 selbst erbringt, sollte diesen Betrag bei Vertragsabschluss angeben, sonst ist er im Schadenfall nicht gedeckt. Auch vom Bauherrn beigestelltes Material wie eine vorab gekaufte Küche gehört in die deklarierte Summe – Nachmeldungen sind bei den meisten Versicherern möglich.
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