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Bauversicherungen Schweiz

Bauzeitversicherung: Feuer- und Elementarschutz für den Rohbau

Brand, Sturm oder Hochwasser können einen Rohbau vernichten, bevor das Haus je bewohnt war. Wer den Schutz übernimmt, hängt vom Kanton ab: 19 kantonale Anstalten, 7 Kantone mit privatem Markt. So melden Sie Ihren Neubau richtig an.

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Die Bauzeitversicherung deckt das Brandrisiko am Rohbau: Holzbau in der Dämmerung mit Feuerlöscher und Baustellenbeleuchtung.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Provisorische Elektrik und Holz – das Brandrisiko ist während der Bauzeit erhöht.

Deckung: Feuer und Elementar ab dem ersten Bautag

Die Bauzeitversicherung deckt Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch) am entstehenden Gebäude samt fest verbautem Material. Diebstahl, Vandalismus und Bauunfälle deckt sie nicht – dafür ist die Bauwesenversicherung zuständig. Beide Policen zusammen ergeben den vollständigen Sachschutz der Bauphase.

Pflichtstatus: Ihr Kanton entscheidet

Bauzeitversicherung 2026: Zuständigkeit nach Kantonsgruppe
KantonsgruppeKantoneSo funktioniert es
19 MonopolkantoneZH, BE, LU, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, NE, JUNeubau vor Baubeginn bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt anmelden; Feuer-/Elementarschutz am Bau ist obligatorisch geregelt, Tarif als Promillesatz der Bausumme.
7 GUSTAVO-KantoneGE, UR, SZ, TI, AI, VS, OWFeuer-/Elementarschutz während der Bauzeit bei einem privaten Versicherer abschliessen, oft kombiniert mit der Bauwesenversicherung; Pflichtstatus kantonal geregelt.

Tarife und Fristen legt jede kantonale Anstalt bzw. jeder Versicherer selbst fest; massgebend ist die Auskunft der zuständigen Stelle Ihres Standortkantons (Stand 2026).

Elementarschutz während der Bauzeit: Dachstuhl eines Neubaus unter einer Wetterschutz-Blache.
Illustratives Motiv (KI-generiert): Wetterschutz am Dachstuhl – gegen Sturm und Hagel zählt während der Bauzeit jede Woche.

Nach der Fertigstellung: Übergang in die Gebäudeversicherung

In den Monopolkantonen geht die Bauzeitdeckung nach der Gebäudeschätzung nahtlos in die ordentliche Gebäudeversicherung über. Im privaten System organisieren Sie den Übergang selbst. Welche kantonale Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt die vollständige 26-Kantone-Tabelle auf der Gebäudeversicherungs-Seite; den Gesamtüberblick gibt der Hub Bauversicherungen.

Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

Häufige Fragen zur Bauzeitversicherung

Was ist eine Bauzeitversicherung?
Die Bauzeitversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden am im Bau befindlichen Gebäude – also Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Hochwasser oder Schneedruck am Rohbau. In 19 der 26 Kantone läuft sie über die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt, in den 7 GUSTAVO-Kantonen über private Versicherer. Sie schliesst die Lücke zwischen Baustart und der ordentlichen Gebäudeversicherung des fertigen Hauses.
Ist die Bauzeitversicherung obligatorisch?
In den 19 Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist der Feuer- und Elementarschutz auch für Bauten im Bau obligatorisch geregelt – der Neubau muss dort vor Baubeginn bei der kantonalen Anstalt angemeldet werden. In den 7 GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) regelt das kantonale Recht den Pflichtstatus, versichert wird über den privaten Markt.
Was kostet die Bauzeitversicherung?
In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist die Bauzeitdeckung häufig prämiengünstig oder in der späteren Gebäudeprämie enthalten; die Tarife legt jede der 19 Anstalten selbst fest, meist als Promillesatz der Bausumme. Im privaten Markt der GUSTAVO-Kantone hängt die Prämie von Bausumme und Laufzeit ab. Verbindliche Zahlen liefert nur die Offerte der zuständigen Stelle – pauschale Frankenwerte wären hier unseriös.
Wann muss ich den Neubau bei der Gebäudeversicherung anmelden?
Melden Sie den Neubau vor dem ersten Spatenstich an, idealerweise 4 bis 8 Wochen vor Baubeginn zusammen mit der Baubewilligung. Ab Anmeldung ist der Rohbau gegen Feuer- und Elementarschäden gedeckt, und die Anstalt kann den Bauzeitwert fortlaufend anpassen. Wer die Anmeldung vergisst, riskiert im Brandfall, auf Schäden in sechsstelliger Höhe sitzen zu bleiben.
Welche Schäden deckt die Bauzeitversicherung ab?
Gedeckt sind Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch) am versicherten Bau samt fest verbautem Material – den genauen Umfang definieren die Bedingungen der zuständigen der 19 kantonalen Anstalten bzw. der privaten Police. Nicht gedeckt sind Diebstahl, Vandalismus und Bauunfälle – dafür ist die Bauwesenversicherung zuständig. Auch Erdbeben sind in den Standarddeckungen der meisten Kantone nicht oder nur begrenzt versichert.
Warum ist das Brandrisiko auf der Baustelle erhöht?
Auf einer Baustelle treffen provisorische Elektroinstallationen, Heissarbeiten wie Schweissen und Abflämmen, brennbares Verpackungsmaterial und trocknendes Holz zusammen – das Brandrisiko ist messbar höher als im fertigen Haus. Ein Vollbrand des Rohbaus bedeutet schnell einen Schaden in sechsstelliger Höhe, während die Hypothek weiterläuft. Genau deshalb beginnt der Feuerschutz in den 19 Monopolkantonen bereits mit der Anmeldung des Bauvorhabens.
Wie funktioniert die Bauzeitversicherung in den GUSTAVO-Kantonen?
In den 7 Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden gibt es keine kantonale Monopolanstalt – Feuer- und Elementarschutz während der Bauzeit wird dort bei einem privaten Versicherer abgeschlossen, oft kombiniert mit der Bauwesenversicherung. Klären Sie den Deckungsbeginn schriftlich, damit zwischen Baustart und Policenbeginn keine einzige Woche Lücke entsteht.
Geht die Bauzeitversicherung automatisch in die Gebäudeversicherung über?
In den 19 Kantonen mit kantonaler Anstalt in der Regel ja: Nach der Fertigstellung schätzt die Anstalt das Gebäude und überführt die Bauzeitdeckung nahtlos in die ordentliche Gebäudeversicherung zum Neuwert; die Einzelheiten regelt jede Anstalt selbst. Melden Sie die Fertigstellung innert der Frist, die Ihr Kanton vorgibt – die 19 Anstalten regeln sie je eigenständig –, damit die Schätzung zeitnah erfolgt. Im privaten System müssen Sie den Übergang selbst organisieren und die Gebäudepolice aktiv abschliessen.
Deckt die Bauzeitversicherung auch Baumaterial auf dem Grundstück?
Fest mit dem Bau verbundenes Material ist mitversichert, auf dem Grundstück gelagertes, noch nicht verbautes Material dagegen je nach Kanton und Police nur teilweise oder gar nicht. Bei Materialwerten ab etwa CHF 10'000 auf der Baustelle – etwa vorgelieferte Fenster oder Haustechnik – lohnt die Rückfrage, ob eine Zusatzdeckung nötig ist. Diebstahl unverbauten Materials ist nie Sache der Bauzeitversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Bauzeit- und Bauwesenversicherung?
Die Bauzeitversicherung deckt Feuer und Elementarereignisse am Rohbau, die Bauwesenversicherung alle übrigen unvorhergesehenen Schäden am Bauwerk wie Sturm-Folgeschäden, Wasser in der Baugrube, Vandalismus oder Bauunfälle. Beide zusammen ergeben erst den vollständigen Sachschutz der Bauphase; für ein Einfamilienhaus liegt der Gesamtaufwand meist unter 1 % der Bausumme (marktübliche Spanne, Stand 2026). Keine ersetzt die andere.
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