Bauzeitversicherung: Feuer- und Elementarschutz für den Rohbau
Brand, Sturm oder Hochwasser können einen Rohbau vernichten, bevor das Haus je bewohnt war. Wer den Schutz übernimmt, hängt vom Kanton ab: 19 kantonale Anstalten, 7 Kantone mit privatem Markt. So melden Sie Ihren Neubau richtig an.
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Deckung: Feuer und Elementar ab dem ersten Bautag
Die Bauzeitversicherung deckt Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch) am entstehenden Gebäude samt fest verbautem Material. Diebstahl, Vandalismus und Bauunfälle deckt sie nicht – dafür ist die Bauwesenversicherung zuständig. Beide Policen zusammen ergeben den vollständigen Sachschutz der Bauphase.
Pflichtstatus: Ihr Kanton entscheidet
| Kantonsgruppe | Kantone | So funktioniert es |
|---|---|---|
| 19 Monopolkantone | ZH, BE, LU, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, NE, JU | Neubau vor Baubeginn bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt anmelden; Feuer-/Elementarschutz am Bau ist obligatorisch geregelt, Tarif als Promillesatz der Bausumme. |
| 7 GUSTAVO-Kantone | GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW | Feuer-/Elementarschutz während der Bauzeit bei einem privaten Versicherer abschliessen, oft kombiniert mit der Bauwesenversicherung; Pflichtstatus kantonal geregelt. |
Tarife und Fristen legt jede kantonale Anstalt bzw. jeder Versicherer selbst fest; massgebend ist die Auskunft der zuständigen Stelle Ihres Standortkantons (Stand 2026).

Nach der Fertigstellung: Übergang in die Gebäudeversicherung
In den Monopolkantonen geht die Bauzeitdeckung nach der Gebäudeschätzung nahtlos in die ordentliche Gebäudeversicherung über. Im privaten System organisieren Sie den Übergang selbst. Welche kantonale Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt die vollständige 26-Kantone-Tabelle auf der Gebäudeversicherungs-Seite; den Gesamtüberblick gibt der Hub Bauversicherungen.
Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

