Bauversicherungen Schweiz: welche Police wofür – und was Ihr Kanton vorschreibt
Vier Policen sichern einen Neubau ab: Bauwesenversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Bauzeitversicherung und Gebäudeversicherung. Welche obligatorisch ist, entscheidet Ihr Kanton. Dieser Hub führt zu allen vier Detailseiten – mit Deckung, Pflichtstatus und marktüblichen Prämienspannen.

Die vier Bauversicherungen im Überblick
Jede der vier Policen deckt ein anderes Risiko: Die Bauwesenversicherung schützt das entstehende Bauwerk selbst, die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden, die Dritte durch Ihre Baustelle erleiden, die Bauzeitversicherung übernimmt Feuer- und Elementarschäden während der Bauzeit, und die Gebäudeversicherung sichert das fertige Haus dauerhaft ab. Zusammen kosten die freiwilligen Deckungen für ein Einfamilienhaus meist deutlich weniger als ein halbes Prozent der Bausumme.
| Versicherung | Deckt ab | Obligatorisch? | Marktübliche Spanne (Stand 2026) |
|---|---|---|---|
| Bauwesenversicherung | Unvorhergesehene Schäden am Bauwerk (Sturm, Wasser, Vandalismus, Bauunfälle) | nein, freiwillig | CHF 500–1'500 je Bauphase |
| Bauherrenhaftpflicht | Personen- und Sachschäden Dritter durch die Baustelle | nein, freiwillig | CHF 200–600 je Bauzeit |
| Bauzeitversicherung (Feuer/Elementar am Rohbau) | Brand, Blitz, Sturm, Hagel, Hochwasser während der Bauzeit | in 19 Kantonen über die kantonale Anstalt geregelt | kantonaler Tarif, teils prämienfrei enthalten |
| Gebäudeversicherung | Feuer- und Elementarschäden am fertigen Gebäude | in 19 von 26 Kantonen obligatorisch (kantonale Anstalt) | kantonaler Tarif nach Gebäudewert |
Quelle der Prämien-, Deckungs- und Richtwertangaben: redaktionelle Markterhebung 1fertighaus.ch bei Schweizer Versicherern – marktübliche Spannen und verbreitete Empfehlungen, Stand 2026. Eigene, im Einzelfall abweichende Offerten und Policenbedingungen sind massgebend.
Kantonale Unterschiede: Monopol oder privater Markt?
Die Schweiz kennt beim Gebäudeschutz zwei Systeme: In 19 Kantonen versichert eine kantonale Gebäudeversicherungsanstalt jedes Gebäude obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden. In den sieben sogenannten GUSTAVO-Kantonen übernehmen private Versicherer diese Aufgabe; die Einzelheiten regelt dort das kantonale Recht. Für die Bauphase heisst das: Wo Ihr Grundstück liegt, entscheidet, bei wem Sie den Rohbau gegen Feuer anmelden.
| System | Kantone | Träger |
|---|---|---|
| Kantonale Gebäudeversicherung (Monopol, obligatorisch) | ZH, BE, LU, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, NE, JU | Kantonale Gebäudeversicherungsanstalt |
| Privater Versicherungsmarkt (GUSTAVO-Kantone) | GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW | Private Versicherer, Pflichtstatus kantonal geregelt |

Versicherung und Werkvertrag gehören zusammen
Wer nach SIA-Norm 118 baut, regelt im Werkvertrag, wann die Gefahr am Werk auf die Bauherrschaft übergeht und welche Sicherheiten der Unternehmer stellt. Diese Fragen entscheiden mit, welche Versicherung im Schadenfall zahlt. Wie Sie den Vertrag prüfen, zeigt der Ratgeber Bauvertrag prüfen; einen Gesamtüberblick über alle Policen inklusive Helfer-Absicherung gibt der Ratgeber Bauherren-Versicherungen.
Redaktionelle Recherche der 1fertighaus.ch-Redaktion – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Deckungsumfang, Fristen und Pflichten variieren je nach Kanton und Police; massgebend sind allein die Bedingungen des Versicherers bzw. der kantonalen Gebäudeversicherung. Verbindliche Auskünfte geben Versicherer, kantonale Gebäudeversicherungen und Fachanwältinnen für Baurecht.

