Dieser Überblick ordnet öffentlich zugängliche Grundlagen für die Schweiz ein. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus Gesetz, Vertrag und der zuständigen kantonalen oder kommunalen Stelle.
| Merkmal | Transparente Angabe |
|---|---|
| Kanton | Bauort auf Kantonsebene |
| Bauweise | Nur nach belegter Quelle |
| Bauzeit | Nur nach belegter Quelle |
| Energiestandard | Nur nach belegter Quelle |
Welche Angaben enthält eine Hausbau-Referenz?
Eine Hausbau-Referenz soll Kanton, Bauweise, Bauzeit und Energiestandard nennen. Angaben werden nur veröffentlicht, wenn sie nachvollziehbar belegt sind.
Fehlende Informationen werden als im Aufbau bezeichnet und nicht durch Schätzwerte ersetzt.
Warum sind Referenzen nicht automatisch vergleichbar?
Hausbau-Referenzen sind wegen Parzelle, Ausbaustufe, Vertrag und kantonalen Vorgaben nicht automatisch vergleichbar. Einzelprojekte erlauben keine allgemeine Preis- oder Qualitätsaussage.
Eine Besichtigung oder Dokumentation ersetzt keine Prüfung der eigenen Baubewilligung und Offerte.
Wie werden Referenzen ergänzt?
Referenzen werden ergänzt, wenn belastbare Angaben zu Kanton, Bauweise, Bauzeit und Energiestandard vorliegen. Anbieter können Quellen für Korrekturen oder Ergänzungen melden.
Bezahlung beeinflusst keine redaktionelle Darstellung oder Einstufung.
Quellen und Abrufdaten
- Redaktionsrichtlinien von 1fertighaus.ch · abgerufen am 24. Juni 2026


