Dieser Überblick ordnet öffentlich zugängliche Grundlagen für die Schweiz ein. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus Gesetz, Vertrag und der zuständigen kantonalen oder kommunalen Stelle.
| Versicherung | Zweck | Zeitpunkt / für wen |
|---|---|---|
| Bauherrenhaftpflicht | Haftpflicht-Risiken des Bauherrn | Vor Baubeginn / Bauherrschaft |
| Bauwesenversicherung | Unvorhergesehene Schäden am Bau | Während Bauzeit / nach Vertrag |
| Bauherren-Rechtsschutz | Rechtliche Auseinandersetzungen nach Police | Vor Vertragsabschluss / Bauherrschaft |
| Gebäudeversicherung | Gebäudeschäden nach kantonalem System | Kanton und Objekt prüfen |
Welche Versicherungen brauche ich beim Hausbau?
Welche Versicherungen beim Hausbau nötig sind, bestimmen Risiko, Vertrag und Kanton. Bauherrschaft sollte Haftpflicht, Bauwesen, Rechtsschutz und die kantonale Gebäudeversicherung getrennt prüfen.
Versicherer beurteilen Deckung und Ausschlüsse anhand des konkreten Projekts; eine Offerte ist keine Produktempfehlung.
Bauherrenhaftpflicht: wann ist sie sinnvoll?
Eine Bauherrenhaftpflicht kann Haftpflichtrisiken der Bauherrschaft während des Projekts betreffen. Ob sie erforderlich oder bereits eingeschlossen ist, ergibt sich aus Vertrag und Police.
Bauherrschaft sollte insbesondere versicherte Personen, Bauzeit und Ausschlüsse schriftlich vergleichen.
Was deckt die Bauwesenversicherung?
Eine Bauwesenversicherung kann unvorhergesehene Schäden am Bau während der Bauzeit absichern. Der konkrete Umfang steht ausschliesslich in der Police.
Nicht jede Verzögerung, jeder Mangel oder jede Vertragsforderung ist ein Bauwesenschaden.
Was kosten Bauversicherungen?
Bauversicherungen kosten je nach Bausumme, Bauart, Selbstbehalt, Dauer und Deckung unterschiedlich viel. Belastbare Prämien lassen sich ohne individuelle Offerte nicht nennen.
Vergleichen Sie dieselben Deckungen und dokumentieren Sie, welche Risiken bereits durch Unternehmer versichert sind.
Kantonale Gebäudeversicherung: die Schweizer Besonderheit
Die kantonale Gebäudeversicherung ist in vielen Kantonen Teil des obligatorischen Systems. Zuständigkeit, Umfang und private Alternativen unterscheiden sich nach Kanton.
Die zuständige kantonale Gebäudeversicherung oder Gemeinde gibt verbindlich Auskunft.
Gewährleistung und Garantie: was ist der Unterschied?
Gewährleistung und Garantie sind keine Versicherungsdeckung. Gewährleistungsrechte und vertragliche Garantien sind im Bauvertrag und bei der Bauabnahme getrennt zu prüfen.
Der Ratgeber zur Bauabnahme und Gewährleistung erläutert diese Themen vertieft; eine Police ersetzt keine korrekte Mängelrüge.
Quellen und Abrufdaten
- Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen · abgerufen am 24. Juni 2026


