Zählt der WEF-Vorbezug als hartes Eigenkapital?
Ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) kann Eigenmittel ergänzen, zählt aber nicht zu den mindestens 10 % harten Eigenmitteln, weil er aus der zweiten Säule stammt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nennt für den Vorbezug einen Mindestbetrag von CHF 20'000.
Ein Vorbezug vermindert das Vorsorgeguthaben. Die WEF-Regeln gelten für selbst bewohntes Wohneigentum; Voraussetzungen, Steuerfolgen und eine spätere Rückzahlung sind mit Vorsorgeeinrichtung und Steuerbehörde zu klären.


