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Finanzierung für Hausbau in der Schweiz mit Einfamilienhaus und Alpenpanorama

Information zur Hausfinanzierung

Finanzierung beim Hausbau in der Schweiz

Eigenmittel, Vorsorge und Amortisation sind bei einer Schweizer Hypothek miteinander verknüpft. Diese Seite ordnet die geltenden Mindestanforderungen und häufige Bankenpraxis nachvollziehbar ein.

Das Wichtigste in Kürze

Für selbst bewohntes Wohneigentum gelten mindestens 20 % Eigenmittel am Belehnungswert.

Mindestens 10 % müssen ohne Mittel aus der zweiten Säule eingebracht werden.

Die Amortisation führt die Hypothek innert höchstens 15 Jahren auf 2/3 des Belehnungswerts zurück.

Quelle: Schweizerische Bankiervereinigung, Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025; Abruf 24.07.2026.

Der nächste Schritt ist eine individuelle Prüfung von Belehnungswert, Einkommen und Reserven beim Kreditinstitut.

In der Schweiz verlangen Banken für selbst bewohntes Wohneigentum normalerweise 20 % Eigenmittel; mindestens 10 % müssen ohne Mittel der zweiten Säule gedeckt sein.

Zuletzt aktualisiert: 26. August 2026 · Redaktionell geprüft

Wie viel Eigenkapital brauche ich wirklich?

Die Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) nennt für selbst bewohntes Wohneigentum mindestens 20 % Eigenmittel am Belehnungswert. Von diesen Eigenmitteln müssen mindestens 10 % aus Quellen stammen, die nicht der zweiten Säule entnommen werden. Kreditinstitute dürfen im Einzelfall höhere Eigenmittel oder zusätzliche Reserven verlangen.

Der Belehnungswert ist die Bewertung des Objekts durch das Kreditinstitut und kann vom Kaufpreis oder von der Bauabrechnung abweichen. Die Regel ist deshalb keine Zusage für eine bestimmte Hypothekenhöhe. Massgeblich bleiben die Objektbewertung und die vertragliche Kreditprüfung.

Welche Regeln gelten für Amortisation und Belehnung?

Der Hypothekaranteil oberhalb von zwei Dritteln des Belehnungswerts ist gemäss Selbstregulierung innert höchstens 15 Jahren zurückzuführen. Die Frist und die Zielgrenze betreffen die zweite Hypothek; die konkrete Ratenplanung vereinbaren Kreditnehmende mit ihrem Institut.

Kernregeln zur Finanzierung in der Schweiz. Quellen: SBVg-Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025, sowie BSV; Abruf 24.07.2026.
ThemaAngabeQuelle
Eigenmittel gesamtmindestens 20 % des BelehnungswertsSBVg-Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025
Davon harte Eigenmittelmindestens 10 % ausserhalb der zweiten SäuleSBVg-Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025
Amortisationauf 2/3 des Belehnungswerts innert höchstens 15 JahrenSBVg-Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025
WEF-Vorbezugmindestens CHF 20'000; nicht harte EigenmittelBSV, Wohneigentumsförderung, Abruf 24.07.2026
Säule 3a 2026CHF 7'258 / CHF 36'288BSV, Grenzbeträge 2026, Abruf 24.07.2026

Zählt der WEF-Vorbezug als hartes Eigenkapital?

Ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) kann Eigenmittel ergänzen, zählt aber nicht zu den mindestens 10 % harten Eigenmitteln, weil er aus der zweiten Säule stammt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nennt für den Vorbezug einen Mindestbetrag von CHF 20'000.

Ein Vorbezug vermindert das Vorsorgeguthaben. Die WEF-Regeln gelten für selbst bewohntes Wohneigentum; Voraussetzungen, Steuerfolgen und eine spätere Rückzahlung sind mit Vorsorgeeinrichtung und Steuerbehörde zu klären.

Ist Verpfändung eine Alternative zum Vorbezug?

Bei der Verpfändung bleibt das Guthaben der zweiten Säule grundsätzlich in der Vorsorge und dient dem Kreditinstitut als Sicherheit. Anders als beim Vorbezug fliesst kein Vorsorgekapital unmittelbar in die Eigenmittel. Die Belehnung und die Tragbarkeit prüft das Institut trotzdem nach seinen Vorgaben.

Ob Vorbezug oder Verpfändung passt, hängt unter anderem von Vorsorge, Einkommen, gewünschter Belehnung und Vertragsbedingungen ab. Die Gegenüberstellung ist Information, keine Empfehlung für eine persönliche Entscheidung.

Welche Rolle spielt die Säule 3a im Jahr 2026?

Guthaben der Säule 3a stammen nicht aus der zweiten Säule und können deshalb bei Anerkennung durch das Kreditinstitut zu den harten Eigenmitteln gehören. Für 2026 beträgt der maximale Beitrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7'258. Ohne Pensionskasse liegt der Höchstbetrag bei CHF 36'288, höchstens jedoch bei 20 % des Erwerbseinkommens.

Die Beträge veröffentlicht das Bundesamt für Sozialversicherungen zur gebundenen Vorsorge Säule 3a; sie können sich ändern. Die Eigenmittel- und Amortisationsanforderungen sind in der Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung nachzulesen, Fassung 01.01.2025, Abruf 24.07.2026.

Nächster Schritt: Finanzierung strukturiert prüfen

Eigenmittel, Belehnungswert und Vertragsbedingungen gehören zusammen.

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Häufige Fragen zur Finanzierung in der Schweiz

Acht Antworten zu Eigenmitteln, WEF, Amortisation, Tragbarkeit und Säule 3a. Stand 24.07.2026.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Haus in der Schweiz?
Für selbst bewohntes Wohneigentum verlangt die Selbstregulierung mindestens 20 % Eigenmittel am Belehnungswert. Mindestens 10 % müssen aus Quellen ausserhalb der zweiten Säule stammen. Die Schweizerische Bankiervereinigung beschreibt diese Mindestanforderungen in ihrer Selbstregulierung, Fassung 01.01.2025; abgerufen am 24.07.2026. Das einzelne Kreditinstitut kann strengere Anforderungen stellen.
Was sind harte Eigenmittel bei einer Hypothek?
Harte Eigenmittel sind für die Mindestquote von 10 % Mittel, die nicht aus der beruflichen Vorsorge, also der zweiten Säule, stammen. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Wertschriften, Schenkungen oder Guthaben der Säule 3a gehören. Die konkrete Anerkennung prüft das finanzierende Institut anhand der Herkunft und des Vorhabens. Stand der Selbstregulierung: 01.01.2025.
Zählt ein WEF-Vorbezug als hartes Eigenkapital?
Ein WEF-Vorbezug aus der zweiten Säule zählt nicht als hartes Eigenkapital für die vorgeschriebene 10-%-Quote. Er kann die gesamten Eigenmittel ergänzen, ersetzt aber nicht den Anteil ausserhalb der zweiten Säule. Für einen Vorbezug nennt das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Mindestbetrag von CHF 20'000. Die Vorsorge- und Steuerfolgen bleiben individuell abzuklären.
Was bedeutet Amortisation auf zwei Drittel des Belehnungswerts?
Die Amortisation bedeutet, dass der über zwei Dritteln des Belehnungswerts liegende Hypothekaranteil zurückgeführt wird. Die Selbstregulierung verlangt dafür bei selbst bewohntem Wohneigentum höchstens 15 Jahre. Zwei Drittel entsprechen rund 66,7 % des Belehnungswerts. Die konkrete Rückzahlungsform und der Beginn stehen im Vertrag mit dem Kreditinstitut.
Ist die 5-Prozent-Regel bei der Tragbarkeit verbindlich?
Die 5-Prozent-Regel bei der Tragbarkeit ist keine gesetzliche Vorgabe. Kreditinstitute rechnen häufig mit einem kalkulatorischen Zinssatz von etwa 5 % und vergleichen die Belastung oft mit einem Drittel des Bruttoeinkommens. Die konkrete Rechnung, Unterhaltsannahmen und Einkommensarten unterscheiden sich je nach Institut. Verbindlich ist die individuelle Kreditentscheidung.
Kann ich mein Pensionskassenguthaben verpfänden statt vorbeziehen?
Eine Verpfändung des Pensionskassenguthabens ist eine Alternative zum WEF-Vorbezug für selbst bewohntes Wohneigentum. Das Vorsorgeguthaben bleibt dabei grundsätzlich in der Vorsorge, während es dem Kreditinstitut als Sicherheit dienen kann. Ob dadurch eine höhere Belehnung oder andere Konditionen entstehen, entscheidet das Institut. Die gesetzlichen WEF-Voraussetzungen bleiben massgeblich.
Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
In die Säule 3a dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse im Jahr 2026 höchstens CHF 7'258 einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen 2026 höchstens CHF 36'288 einzahlen, jedoch maximal 20 % des Erwerbseinkommens. Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht die Höchstbeträge; sie können sich in späteren Jahren ändern.
Muss jede Bank dieselben Finanzierungsregeln anwenden?
Jedes Mitgliedsinstitut der Selbstregulierung muss die dort genannten Mindestanforderungen beachten, kann jedoch eine strengere Kreditprüfung vornehmen. Belehnungswert, Einkommen, Objekt, Reserven und Sicherheiten beeinflussen die individuelle Entscheidung. Die verbreitete Tragbarkeit mit 5 % und einem Drittel Einkommen ist keine verbindliche Norm. Vergleichbare Unterlagen schaffen eine bessere Gesprächsgrundlage.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Finanzberatung. Verbindlich sind die Prüfung und Vertragsunterlagen des Kreditinstituts sowie die Auskunft der zuständigen Vorsorgeeinrichtung.

Redaktion: Arbeitsweise und Quellen-Policy · Quellen abgerufen am 24.07.2026.

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